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Reisepass Meldung wegen Fund beantragen
[Nr.99085001014002 ]

Volltext

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass muss der zuständigen Stelle vorzulegen. 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Reisepass

Voraussetzungen

Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Fristen

Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

01.12.2022

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts