Hilfsnavigation
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf "Nein". Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
[Nr.99027002012001 ]

Volltext

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, müssen Sie dem Standesamt die Geburt mündlich anzeigen.

Folgende Personen sind verpflichtet, die Geburt innerhalb der ersten Woche zu melden:

  • der Vater des Kindes, sofern er sorgeberechtigt ist
  • die Hebamme, die bei der Geburt anwesend war
  • der Arzt, der bei der Geburt anwesend war
  • jede andere Person, die bei der Geburt anwesend war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
  • die Mutter, sobald sie zur Anzeige imstande ist.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier)
  • wenn die Eltern verheiratet sind die Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
  • wenn die Mutter ledig ist zusätzlich die Geburtsurkunde der Mutter
  • wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist zusätzlich die Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und das Scheidungsurteil beziehungsweise die Sterbeurkunde
  • wenn die Mutter nicht verheiratet und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll zusätzlich bei einem ledigen Vater die Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen beziehungsweise bei einem Vater, der verheiratet ist oder war die Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls das Scheidungsurteil)
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern zusätzlich alle vor der Geburt des Kindes abgegebenen Erklärungen (z. B. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung)
  • bei ausländischen Eltern zusätzlich der Nachweis über den Aufenthaltstitel, um gegebenenfalls den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Fristen

Sie müssen die Geburt innerhalb einer Woche anzeigen.

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie vom Standesbeamten eine Geburtsurkunde. Geburtsbescheinigungen werden einmalig für religiöse Zwecke und für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft gebührenfrei ausgestellt. Für sonstige Zwecke erfolgt eine gebührenfreie Ausstellung, soweit dies auf Grund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist.

Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

Verfahrensablauf

Sie erhalten die Geburtsurkunde auf Antrag.

Sie müssen persönlich beim Standesamt des Geburtsortes erscheinen.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie vom Standesbeamten, soweit die Namen des Kindes bereits feststehen, eine Geburtsurkunde, ansonsten eine Geburtsbescheinigung.

Geburtsbescheinigungen werden einmalig für religiöse Zwecke und für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft gebührenfrei ausgestellt. Für sonstige Zwecke erfolgt eine gebührenfreie Ausstellung, soweit dies auf Grund von Bundes- oder Landesrecht vorgesehen ist.

Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Sollten Sie eine Geburtsurkunde beziehungsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen, müssen Sie diese kostenpflichtig beim Standesamt beantragen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Gebühr: 15,00 Euro

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle in Mecklenburg-Vorpommern ist Ihr zuständiges Standesamt.

Ansprechpunkt

das Standesamt des Geburtsortes

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern