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10.12.2020

Öffentliche Bekanntmachung Jahresabschluss städtebauliche Sondervermögen - Altstadt der Stadt Bützow 2016

Die Stadtvertretung Bützow hat in ihrer Sitzung am 07.12.2020 auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) in der zur Zeit geltenden Fassung den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 des städtebaulichen Sondervermögens Altstadt der Stadt Bützow und die Erläuterungen einschließlich des Berichts nach § 44 Abs. 4 KV M-V liegen vom 14. Dezember - 30. Dezember 2020 in der Finanzverwaltung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr.

öffentlich aus.

Bützow, den 10. Dezember 2020