Öffentliche Bekanntmachung - Jahresabschluss 2021 Gemeinde Penzin
Die Gemeindevertretung Penzin hat in ihrer Sitzung am 22.09.2022 auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V in der zurzeit geltenden Fassung (KV M-V) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen und der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Penzin und die Erläuterungen einschließlich des Berichts nach § 44 Abs. 4 KV M-V liegen vom 07. - 18. November 2022 in der Finanzverwaltung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr.
öffentlich aus.
Bekanntmachung im Bützower Landkurier am 02.11.2022