Öffentliche Bekanntmachung über das Freibleiben eines Sitzes in der Gemeindevertretung Jürgenshagen
Das seit der Kommunalwahl am 26.05.2019 gewählte Mitglied der Gemeindevertretung Jürgenshagen
Frau Jana Klinkenberg
legte mit Wirkung zum 09.06.2020 ihr Mandat in der Gemeindevertretung Jürgenshagen gem. § 65 Abs. 1 Nr. 1
LKWG M-V nieder.
Da im Wahlgebiet für die Einzelbewerberin Klinkenberg keine Ersatzperson gemäß § 46 Abs. 2 LKWG M-V nachrücken
kann, bleibt ein Sitz in der Gemeindevertretung Jürgenshagen gemäß § 46 Abs. 1 LKWG M-V unbesetzt.
Gegen diese Feststellung können alle Wahlberechtigten und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von
zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch beim
Gemeindewahlleiter einlegen, §§ 46 Abs. 4, 35 LKWG M-V.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Bützow, den 15.06.2020