Öffentliche Bekanntmachung – Jahresabschluss 2022 Gemeinde Penzin
Die Gemeindevertretung Penzin hat in ihrer Sitzung am 27.03.2025 auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V in der zurzeit geltenden Fassung (KV M-V) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen und der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Penzin und die Erläuterungen einschließlich des Berichts nach § 44 Abs. 4 KV M-V liegen vom 05.05. – 16.05.2025 in der Finanzverwaltung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:
Montag 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr.
öffentlich aus.
Bützow, den 05.05.2025
Bekanntgemacht im Internet unter www.buetzow.de am 05.05.2025.