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11.11.2020

2. Korrektur zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Steinhagen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09.12.2019 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. Die vorstehende Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Haushaltsjahre 2020 und 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die erneute Bekanntmachung ist auf Grund eines Schreibfehlers erforderlich.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen erfolgt vom 16.11. – 27.11.2020 in der Finanzverwaltung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr


Bützow, den 11.11.2020