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05.09.2018

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Jürgenshagen zum Lärmaktionsplan

Überprüfung der Lärmaktionsplanung, Stufe 3 gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutz-gesetz (BIm SchG) in der Gemeinde Jürgenshagen

Entsprechend § 47 d Bundes – Immissionsschutzgesetz haben die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden alle 5 Jahre zu überprüfen, ob eine weitergehende Lärmak-tionsplanung gemäß EG – Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG – Stufe 3 notwendig ist.
Die vorliegenden Lärmkarten, erstellt durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Ge-ologie M/V vom 30.06.2017, wurden vom 11.05.2018 bis zum 15.06.2018 im Bützower Rat-haus (1. Etage) und im Internet öffentlich ausgelegt.

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