Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Bützow-Land für das Haushaltsjahr 2025
Die nach § 47 Absatz 2 KV-MV erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 15.12.2025 wie folgt bekanntgegeben worden:
„Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung in Höhe von nunmehr 1.665.000 EUR erteilt.“
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für den 1. Nachtrag des Haushaltsjahres 2025 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen erfolgen vom 17.12.2025 – 09.01.2026 im Fachbereich II – Finanzen & Liegenschaften, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:
Montag 09:00 – 13:00 Uhr,
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr,
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr,
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr,
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr.
Bützow, den 17.12.2025
Bekanntmachungsvermerk:
Gemäß §9 der Hauptsatzung des Amtes Bützow-Land öffentlich bekannt gemacht am: 17.12.2025 auf der Internetseite www.buetzow.de