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14.03.2018

Verfahrensumstellung im Bürger- und Tourismusbüro

Keine Sprechzeiten vom 20. bis 23. März 2018.

Nach der baulichen und organisatorischen Umgestaltung des Bürger- und Tourismusbüros soll dieses nun auch mit einer zeitgemäßen Kommunalsoftware (VOIS) ausgestattet werden.

Das Neue und Innovative an VOIS ist seine modulare Architektur auf der Grundlage einer Softwareplattform zur Integration einzelner kommunaler Fachverfahren. Diese Plattform bildet die einheitliche, softwaretechnische Grundlage, auf der verschiedene kommunale Fachverfahren ausgeführt werden können. Dabei greifen die unterschiedlichen Verfahren – fachverfahrensübergreifend – jeweils auf dieselben Basiskomponenten zu. Mit der Einführung dieses Systems werden auch die Grundlagen für die verfahrensübergreifende eAkte sowie einen er-weiterten Online-Bürgerservice geschaffen.

In der Zeit vom 15.03.2018 bis 23.03.2018 werden die notwendigen Softwareinstallationen, Datenabgleiche und Mitarbeiterschulungen durchgeführt, um die ersten Programmkomponenten zum Einsatz bringen zu können. Gestartet wird mit dem Programmmodul VOIS/MESO, in dem die Fachverfahren für das Melde- und Passwesen integriert sind. Später werden dann die Module für die Gebührenkasse, das Gewerberegister, die Fischereischeine usw. installiert.

Daher ist im Zeitraum vom 15. bis zum 19.03.2018 mit erheblichen Einschränkungen bei der Bearbeitung von Anträgen in diesem Bereich des Bürger- und Tourismusbüros zu rechnen. Einzelne Bürgeranliegen können zeitnah nicht immer in vollem Umfang bearbeitet werden. Die Ausgabe von Fischereischeinen, der Verkauf von Theaterkarten, die Beratung von Touris-ten und andere Dienstleistungen sind in dieser Zeit jedoch weiterhin möglich.

Die Verwaltung hat im Rahmen dieser Verfahrensumstellung im Bereich des Einwoh-nermeldeamtes vorübergehend keine Möglichkeit elektronische Bestellungen an die Bun-desdruckerei zu senden. Das Amt Güstrow-Land sichert in diesem Zeitraum die Ausstel-lung von Reisepässen im Expressverfahren für Einwohner des Amtes Bützow-Land ab. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Amtshilfe für die ersuchende Behörde; der Pass-Antragsteller wird daher nicht mit der doppelten Gebühr belastet.

In der Zeit vom 20. bis zum 23.03.2018 muss das Bürger- und Tourismusbüro bedauerlicherweise jedoch vollständig geschlossen werden.

Alle übrigen Sachgebiete, die zum Fachbereich Bürgerdienstleistungen und zentraler Service gehören (Standesamt, Wohngeldstelle, Ordnungswesen, Sitzungsdienst und Personalstelle), sowie die anderen Fachbereiche sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen; sie haben regu-lär geöffnet.

Am 26.03.2018 sollen die Arbeiten vollständig abgeschlossen sein, so dass die Einwohnerin-nen und Einwohner des Amtes Bützow-Land dann wieder alle Anliegen zentral im Rathaus erledigen können.

Bützow, 13.03.2018

gez. Christian Grüschow
Bürgermeister