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21.03.2022

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Amtes Bützow-Land für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

Die nach § 47 Absatz 2 KV-MV erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 14.03.2022 wie folgt bekanntgegeben worden:

„Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird die Genehmigung der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung für 2022 in Höhe von 1.695.000 EUR und für 2023 in Höhe von 2.181.000 EUR versagt.“

Die vorstehende Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Haushaltsjahre 2022 und 2023 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen erfolgt vom 23.03.2022 bis zum 05.04.2022 in der Finanzverwaltung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr


Bützow, den 21.03.2022

Bekanntgemacht im Internet unter www.buetzow.de am 21.03.2022.