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02.03.2022

Informationen zu Pflichten als Hundehalter*innen

Das Halten von Hunden in der Stadt Bützow und den amtsangehörigen Gemeinden ist grundsätzlich steuerpflichtig. Die Hundesteuersatzungen der Stadt Bützow und der amtsangehörigen Gemeinden sind auf www.buetzow.de/Stadt und Gemeinden veröffentlicht.

Informationen zu Beginn und Ende der Steuerpflicht, dem Steuersatz, zu gefährlichen Hunden lt. Hundehalteverordnung, Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen, Anzeigepflicht und Steuermarken finden Sie in der jeweiligen Hundesteuersatzung.

Falls Sie Ihren Hund (noch) nicht angemeldet haben, weisen wir hiermit auf Ihre Pflicht zur Anmeldung hin. Im Falle einer Abmeldung ist die Hundesteuermarke binnen 14 Tagen zurückzugeben.

Das Formular zur An-, Um- oder Abmeldung von Hunden wird im Bürger- und Tourismusbüro ausgegeben oder steht auf Formulare zum Download zur Verfügung.

Die An-, Um- oder Abmeldung nehmen die Kolleg*innen des Bürger- und Tourismusbüros entgegen.

Hinweis:
Als Hundehalter*in sind Sie zur Aufnahme und Entsorgung des Hundekotes verpflichtet. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Der kommunale Ordnungsdienst kontrolliert zurzeit verstärkt das rechtmäßige Verhalten der
Hundehalter*innen in Bezug auf die Hundesteuersatzungen sowie die Hundehalter VO M-V.