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18.03.2022

Verteilung von FFP2-Masken an bedürftige Menschen im Rathaus

Die Landesregierung M-V hat für bedürftige Menschen 340.000 FFP2-Masken aus ihrer Reserve zur Verfügung gestellt, von denen auch der Landkreis Rostock einen Anteil erhalten hat. Diese FFP2-Masken wurden durch den Landkreis unter anderem den Kommunen zur weiteren Verteilung übergeben; so hat auch das Amt Bützow-Land ein FFP2-Maskenkontingent zur kostenlosen Verteilung an erwachsene Menschen mit geringem Einkommen erhalten.

Empfangsberechtigt sind Bezieher von Sozialleistungen wie Wohngeld, ALG II oder Bafög – bei Vorlage der entsprechenden Bescheide werden zunächst einmalig jeweils zwei Masken pro volljährige Person in der Bedarfsgemeinschaft/Familie ausgehändigt. Die Masken werden zu den Öffnungszeiten der Verwaltung im Bürger- und Tourismusbüro sowie in der Wohngeldstelle des Rathauses gegen Vorlage eines Nachweises ausgegeben.

Die Regierung reagiert damit auf die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Seit dem Wegfall der 2G-Regelung, nach der bis in der Vorwoche nur Geimpfte und Genesene Geschäfte mit Waren außerhalb des täglichen Bedarfs betreten durften, ist diese Maskenart dort vorgeschrieben. Da FFP2-Masken teurer als OP-Masken sind, die etwa im Lebensmittelhandel ausreichen, stellt die Landesregierung ein Kontingent für Bedürftige bereit.

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr