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Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
[Nr.99071001001000 ]

Volltext

Für die Erteilung und Entziehung einer Betriebserlaubnis, aber auch für die örtliche Prüfung, die Entgegennahme von Anzeigen und die Untersagung von Tätigkeiten der Leitung oder von Beschäftigten der Einrichtung ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt oder der Fachdienst Jugend des Landkreises oder der kreisfreien Stadt) zuständig.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die Jugendämter oder Fachdienste Jugend der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

10.04.2019