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Förderung von Aids-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen beantragen
[Nr.99003003018000 ]

Volltext

Zuwendungszweck
Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen.
 

Gegenstand der Zuwendung
Beratungsleistungen, Präventionsmaßnahmen, Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit

Zuwendungsempfänger
Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Der Antrag ist bis zum 31. Oktober des dem Maßnahmezeitraum vorangehenden Jahres an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V zu richten.

Formulare

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Antragsprüfung
  • Bewilligung oder Ablehnung

Bearbeitungsdauer

4 Monate

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung 2
An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg
Telefon: 0395 380-59600
Telefax: 0395 380-59730

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

13.12.2019