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Gehwegschaden melden
[Nr.99108018137003 ]

Volltext

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine
wünschenswert: Lageplan 

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

Zuständige Stelle

die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.

Fachlich freigegeben am

29.10.2013

Dokumente