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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
[Nr.99089020001000 ]

Formulare

Formulare erhalten sie bei der zuständigen Waffenbehörde Ihres Landkreises / Ihrer Kreisfreien Stadt oder im Internet.

Fachlich freigegeben am

21.12.2023

Voraussetzungen

Sie sind volljährig, besitzen die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die Fachkunde.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Waffenbehörde des örtlich zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

Ansprechpunkt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Waffenbehörde.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten richten sich nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffengewerberechts M-V, in Kraft getreten am 01.02.2017.

So beträgt nach Tarifstelle 100.1 die Gebühr für die Waffenherstellungserlaubnis 107 bis 3.000 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Bearbeitungsdauer

Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte eine Bearbeitungsdauer von 3 Monaten ausreichend sein.

Fristen

Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte eine Bearbeitungsdauer von 3 Monaten ausreichend sein.

Unterstützende Institutionen

Es unterstützen die Waffenbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern.

Bemerkungen

keine