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Wohnberechtigungsschein
[Nr.99107022012000 ]

Volltext

Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn jemand eine Wohnung mieten will, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Bescheinigung, die dem Antragsteller gegen Nachweis der Höhe seines Einkommens, das eine bestimmte Höhe nicht überschreiten darf, ausgestellt werden kann. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag gegen Vorlage der Nachweise des Einkommens des Wohnungssuchenden und seiner Haushaltsmitglieder.

Rechtsgrundlage(n)

Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gemäß § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)

Erforderliche Unterlagen

Nachweise über die Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Nach der Wohnungswesen-Kostenverordnung betragen die Gebühren über die Entscheidung zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines 6,00 bis 12,00 Euro.

Verfahrensablauf

Antragstellung bei der zuständigen Behörde gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und die Sätze 2 und 3

Bearbeitungsdauer

abhängig von der Vorlage der Einkommensnachweise

Ansprechpunkt

örtlich zuständige Amtsvorsteher der Ämter, Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

Zuständige Stelle

örtlich zuständige Amtsvorsteher der Ämter, Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden und Oberbürgermeister (Bürgermeister) der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

27.01.2020

Dokumente