Hilfsnavigation
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf "Nein". Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
[Nr.99115005104001 ]

Volltext

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. 

Als Hauptwohnung gilt: 

  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen. 
  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. 
  • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
  • Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. 
  • Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung. 

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Hauptwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erfordeliche Unterlagen

  • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
  • Wohnungsgeberbestätigung oder Zuordnungsmerkmal, welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
  • Bei Eigentum: Kaufvertrag

Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen oder Lebenspartnern mit denselben Zuzugsdaten (Tag des Zuzugs sowie frühere und gegenwärtige Wohnungen) genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Diese Person muss versichern, dass sie zum Empfang der Daten der übrigen Meldepflichtigen berechtigt ist (auch Vollmachten der übrigen Meldepflichtigen sind geeignet). Für die Änderung der Wohnungsangaben in den Personaldokumenten bedarf es der Vorlage der Personalausweise oder der Reisepässe der übrigen Meldepflichtigen.
Für Kinder ohne Kinderreisepass ist die Vorlage der Geburtsurkunde notwendig.

Meldescheine hält die Meldebehörde kostenfrei als Douwnload für Sie bereit. Sie können die erforderlichen Angaben aber auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Hinweis: Die Meldepflichtigen haben der Meldebehörde auf Verlangen die zum Nachweis der Angaben erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Kosten(Gebühren, Auslagen, etc.)

Es entstehen keine Kosten.

Fristen

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

Fachlich freigegeben am

17.10.2023

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: ja (außer bei automatisiertem Melderegister)
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.

Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind volljährig.
  • Sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft.
  • Sie beziehen Ihre neue Wohnung ohne minderjährige Kinder.
  • Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN).
  • Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
  • Sie haben die Ausweis-App2 auf Ihrem Smartphone installiert.
  • Sie haben ein M-V Nutzerkonto.

Verfahrensablauf

Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person gegebenenfalls mit Vollmacht vertreten: 

  • Sie bestätigen durch Unterschrift die Richtigkeit der von der Meldebehörde bei der bisher zuständigen Meldebehörde angefragten persönlichen Daten. 
  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor. 
  • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer Wohnung. 

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung: 

  • Sie rufen den Online-Dienst auf. 
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an. 
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab. 
  • Sie erhalten einen Code per Post an die Anschrift Ihrer neuen Wohnung. 
  • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst. 
  • Abschließend erhalten Sie Ihre elektronische Meldebestätigung und per Post den Adressaufkleber zur Aktualisierung Ihres Personalausweises.

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteherin / der Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

Ansprechpunkt

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Meldebehörden die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, die Bürgermeister der großen kreisangehörigen Städte sowie der amtsfreien Gemeinden und die Amtsvorsteherin / der Amtsvorsteher der Ämter als örtliche Meldebehörden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.

Dokumente