Schiedsstelle
Das Amt Bützow-Land unterhält für die Bürgerinnen und Bürger der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Bützow eine Schiedsstelle.
Die Aufgabe der Schiedsstelle ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Sie ist kein Gericht oder Schiedsgericht und zu einer Entscheidung nicht berufen. Die Schiedspersonen müssen dabei stets unparteiisch sein. Sie nehmen Anteil an den zu verhandelnden Sachen, sind geduldig bereit den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen. Eine ruhige und sachliche Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten sind dabei die besten Voraussetzungen für ein erfolgreiches Schlichtungsverfahren.
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden durch ehrenamtlich tätige Schiedspersonen wahrgenommen. Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen können bei fast allen Streitigkeiten eingeschaltet werden. Am häufigsten werden Schlichtungen bei folgenden Problemen durchgeführt:
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Lärmbelästigung
- Sachbeschädigung
- Körperverletzung
- Beleidigung und üble Nachrede
- Verleumdung
Bei manchen Streitigkeiten ist die Anrufung der Schiedsstelle zwingend vorgeschrieben, bevor man Klage vor dem Gericht erheben darf. Bei manchen Streitigkeiten darf die Schiedsperson jedoch nicht schlichten, so z. B. nicht bei Unterhaltsforderungen, im Arbeitsrecht oder auch bei Konflikten mit öffentlichen Institutionen.
Als Schiedspersonen sind für die Schiedsstelle des Amtes Bützow-Land bestellt:
Schiedsperson: Herr Wolfgang Schubert
Stellvertretende Schiedsperson: Frau Solvig Siekmann