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Kasse und Vollstreckung

Der gesamte Zahlungsverkehr unserer Kommunen wird zentral durch die Amtskasse abgewickelt.

Sollten Zahlungsforderungen nicht oder nicht vollständig geleistet werden, wird über diesen Bereich das Mahnverfahren eingeleitet. Außerdem werden hier Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Bestätigung, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine Rückstände bei den Kommunen bestehen) sowie Spendenbescheinigungen ausgestellt.

Die Amtskasse ist ebenfalls mit der Verwahrung von Wertgegenständen, insbesondere in Form von Sicherheitsleistungen und Bürgschaften, beauftragt.

Die Vollstreckungsstelle wird tätig, wenn Forderungen trotz vorheriger Mahnung nicht beglichen wurden. Da Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit weiteren Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll, frühzeitig mit unserer Vollstreckungsstelle Kontakt aufzunehmen.