Lastenzuschüsse und Wohngeld
Wenn Sie der Meinung sind, einen Anspruch auf Wohngeld zu haben oder Sie sind sich nicht sicher, sprechen Sie mit unseren Mitarbeitern im Hause.
Wohngeld ist kein Almosen des Staates. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jedoch wird Wohngeld nur auf Antrag bewilligt. Das Datum des Antrages ist entscheidend für den Bewilligungszeitraum.
Allgemeine Informationen zum Thema Wohngeld erhalten Sie unter wohngeld.de.