Hilfsnavigation
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf "Nein". Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Landtagswahlen

Der Landtag wird nach Artikel 27 Abs. 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorbehaltlich  auf fünf Jahre gewählt. Seine Wahlperiode beginnt mit seinem Zusammentritt und endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages. Die Neuwahl findet frühestens achtundfünfzig, spätestens einundsechzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.

Wahlergebnisse