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*** AKTUELLE REGELUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN ***

14.03.2020 bis 19.04.2020
15:00 Uhr

Aus Infektionsschuzmaßnahmen unterliegen Veranstaltungen bis einschließlich 19.04. folgenden Regularien:

Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern sind bis auf Weiteres untersagt. Veranstaltungen mit weniger als 50 Teilnehmenden sind nur dann durchzuführen, sofern sie zwingend notwendig sind. Ausnahmen aus wichtigen Gründen bedürfen einer Genehmigung der zuständigen Behörde.

Auch Zusammenkünfte in öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Dorfgemeinschaften, in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen, sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulichen Bereich sind untersagt.