Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Bützow-Land für das Haushaltsjahr 2021
Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 28.07.2021 wie folgte bekannt gegeben worden:
Gemäß § 52 Absatz 2 KV M-V wird die Genehmigung des in § 2 der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.450.000 EUR erteilt.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Die öffentliche Auslegung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und ihrer Anlagen erfolgt vom 02. – 13.08.2021 im Fachbereich, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr
Bützow, den 28.07.2021