Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person gegebenenfalls mit Vollmacht vertreten: 

  • Sie bestätigen durch Unterschrift die Richtigkeit der von der Meldebehörde bei der bisher zuständigen Meldebehörde angefragten persönlichen Daten. 
  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor. 
  • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer Wohnung. 

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung: 

  • Sie rufen den Online-Dienst auf. 
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an. 
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab. 
  • Sie erhalten einen Code per Post an die Anschrift Ihrer neuen Wohnung. 
  • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst. 
  • Abschließend erhalten Sie Ihre elektronische Meldebestätigung und per Post den Adressaufkleber zur Aktualisierung Ihres Personalausweises.