Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.

  • Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
  • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
  • Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
  • Legen Sie die Urkunde im Original vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.

Für öffentliche Urkunden aus dem Geschäftsbereich des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern:

  • Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Für öffentliche Urkunden, die von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Mecklenburg-Vorpommern ausgestellt wurden:

  • Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock

Für öffentliche Urkunden aus dem jeweiligen Geschäftsbereich der Landgerichte Mecklenburg-Vorpommerns oder öffentliche Urkunden von Notarinnen oder Notaren, die ihren Amtssitz im betreffenden Landgerichtsbezirk haben:

  • Ihr zuständiges Landgericht.

Für alle weiteren öffentlichen Urkunden, die im Land Mecklenburg-Vorpommern ausgestellt sind:

  • Bitte senden Sie Ihren formlosen Antrag schriftlich unter Angabe des Verwendungslandes zusammen mit dem Original der Urkunde und Ihren genauen Absenderangaben an das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. Die Rücksendung der Urkunde mit Beglaubigung oder Apostille erfolgt zeitnah. Eine Gebührenrechnung wird beigelegt.
  • In Ausnahmefällen, etwa bei besonderer Eilbedürftigkeit, kann nach vorheriger telefonischer Absprache ein Termin im Innenministerium in Schwerin vereinbart werden, der in der Regel Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 11:30 Uhr möglich ist.