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16.03.2023

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Tarnow, amtsangehörige Gemeinde des Amtes Bützow-Land für das Haushaltsjahr 2023

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.02.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.
Die öffentliche Auslegung der Nachtragshaushaltssatzung und ihrer Anlagen erfolgt vom 20.03.2023 bis zum 31.03.2023 in der Finanzverwaltung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Bitte entnehmen Sie die vollständige Bekanntmachung dem folgenden Dokument:


Bekanntgemacht im Internet unter www.buetzow.de am 16.03.2023.