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17.01.2025

Informationen zur Wahl / Anforderung von Briefwahlunterlagen

Im Amt Bützow-Land hat der Druck/Versand der Wahlbenachrichtigungen begonnen. Wegen des noch laufenden Zulassungsverfahrens stehen noch keine Stimmzettel zur Verfügung und ein Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025.

Knapp sechs Wochen vor der vorgezogenen Bundestagswahl hat im Amt Bützow-Land der Druck/Versand der Wahlbenachrichtigungen begonnen. Die Unterlagen werden an alle 13.268 Wahlberechtigten im Amtsbereich geschickt. Bis alle Wahlberechtigten sie erhalten, kann es einige Tage oder Wochen dauern. Bis spätestens 2. Februar soll das der Fall sein.

Mit Zustellung der Wahlbenachrichtigung besteht zudem die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Diese bestehen aus einem amtlichen Stimmzettel, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen Wahlbriefumschlag sowie einem Merkblatt zur Briefwahl.

Ein Wahlschein kann mit dem Wahlscheinantrag auf der Karte oder ohne amtliches Formular schriftlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Der Antrag auf den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen muss nicht begründet werden. In jedem Wahlscheinantrag müssen zur Identifizierung des Antragstellers alle Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden. Die Schriftform gilt auch durch dokumentierbare elektronische Übermittlung, z. B. per Telefax oder E-Mail als gewahrt. Auch die mündliche Beantragung in der Gemeindebehörde ist möglich. Die telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Außerdem kann die Beantragung von Wahlscheinen ab sofort im Online-Verfahren unter https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=13072020 erfolgen.

Der Versand der Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich ab dem 10.02.2025 möglich. Es muss im laufenden Verfahren noch festgelegt werden, welche Parteien und Kandidaten zugelassen werden. Danach müssen die Stimmzettel gedruckt werden. Dieser Umstand sollte bei der persönlichen Terminplanung berücksichtigt werden.

Auch für eine Briefwahl an Ort und Stelle können die Unterlagen erst ab diesem Datum ausgegeben werden. Aufgrund des kurzen Zeitfensters kann es daher zu Wartezeiten im Bürger- und Tourismusbüro kommen. Wir bitten um Verständnis.

Zudem ist zu beachten, dass das Bürger- und Tourismusbüro in der Zeit vom 29. Januar bis zum 19. Februar mittwochs für den Besucherverkehr geschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Endjer