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27.02.2026

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Bützow für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Die nach § 47 Abs. 2 KV M-V erforderliche rechtsaufsichtliche Entscheidung des Landkreises Rostock als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu der genehmigungspflichtigen Festsetzung ist am 23.02.2026 wie folgt bekanntgegeben worden:

Gemäß § 52 Abs. 2 KV M-V wird die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ohne Umschuldung in Höhe von 6.247.400 EUR erteilt.

Die vorstehende Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Haushaltsjahre 2026 und 2027 und die hierzu ergangene rechtsaufsichtliche Entscheidung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften.

Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen erfolgen vom 02. - 13.03.2026 im Fachbereich II Finanzen und Grundstücke, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:

Montag 09:00 – 13:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17.00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15.00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag 09:00 – 13:00 Uhr

Bützow, den 27.02.2026