Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände
Allgemeinverfügung zum "Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen" am 31. Dezember 2017 und 01. Januar 2018
Bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 handelt es sich um das zum Jahreswechsel im Handel erhältliche Kleinfeuerwerk, in dem so viel Energie gespeichert ist, dass die Feuerwerkskörper Entfernungen von mehreren Metern überwinden können und eine erhebliche Licht-, Rauch-, Druck-, Lärm- und Bewegungswirkungen erzeugen.
Anlässlich de Jahreswechsels werden alljährlich eine Vielzahl solcher pyrotechnischer Gegenstände abgebrannt. Durch den leichtfertigen Umgang damit kommt es zu einem erheblichen Gefahrenrisiko für Personen und Bausubstanzen. Die Allgemeinverfügung dient der Einschränkung bzw. Verhinderung solcher Gefahren.
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