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Der Bützower Bürgerhaushalt

2019 beschloss die Bützower Stadtvertretung die Durchführung des Bützower Bürgerhaushaltes für 5 Jahre. Nach unserem 5. Bürgerhaushalt endet die Gültigkeit der Satzung in 2024. 

Die Bützower Stadtvertretung beschloss im Januar 2025 die Fortführung des Bützower Bürgerhaushaltes mit folgenden Anpassungen:

  • Durchführung alle 2 Jahre
  • Budget gesamt 50.000 €
  • Kinderbürgerhaushalt "Büzonderwonderkinderkasse" mit mind. 10.000 € für Kinder von 6 - 11 Jahren
  • Vorschläge von Bützowerinnen und Bützowern sowie in Bützow Tätigen und mit Bützow verbundenen Bürger möglich

Für den 6. Bürgerhaushalt können ab sofort mittels Online-Formular oder Vorschlagskarte (Abgabe im Rathaus) Vorschläge eingereicht werden - bis zum 30.04.2026. 

Zur Inspiration finden sich nachfolgend alle Vorschlagshefte der vergangenen Jahre mit allen Ideen und Vorschlägen.




26.07.2024