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Fundbüro

Im Folgenden erhalten Sie alle wichtigen Informationen:

Informationen für den Verlierer:

Suchen Sie online nach bereits gefundenen und registrierten Fundsachen:

Für die Aufbewahrung von Fundsachen sowie für die Ausstellung einer Verlustbescheinigung (z. B. Radverlust) für die Versicherung wird auf Grundlage der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bützow eine Gebühr erhoben.

Sollten sich aus der Fundsache Angaben zum Eigentümer herleiten lassen (z. B. Personalausweis), wird der Betroffene schriftlich benachrichtigt.

Informationen für den Finder:

Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt und diese nicht an den Verlierer oder Eigentümer zurückgibt, hat nach § 965 BGB den Fund unverzüglich anzuzeigen.
Damit der Eigentümer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, bitten wir Sie daher, Fundgegenstände im Fundbüro der Stadt Bützow abzugeben.
Sogenannte Bagatellfunde mit einem Veräußerungswert von nicht mehr als 10 Euro sind nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig.

Kann die Fundsache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten ab Anzeigedatum dem Eigentümer nicht wieder zurückgegeben werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache erwerben. Für Fundgegenstände, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind (Handys, Laptops), bestehen nur eingeschränkte Fundrechte.

Allgemeines:

Fundgegenstände, die innerhalb eines halben Jahres nicht vom Eigentümer bzw. vom Finder abgeholt wurden, werden vernichtet, gespendet bzw. in einer öffentlichen Fundsachenauktion versteigert.