Schöffenwahlen
Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 01.01.2024-31.12.2028
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden im Amt Bützow-Land insgesamt 44 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Güstrow und Landgericht Rostock als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtvertretung und die Gemeindevertretungen und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. mehr lesen
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Tarnow für die Schöffenwahl 2023
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten der Stadt Bützow und den Gemeinden Bernitt, Jürgenshagen, Penzin, Rühn und Zepelin für die Schöffenwahl 2023
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten der Gemeinden Baumgarten, Dreetz, Klein Belitz, und Warnow für die Schöffenwahl 2023
Hier finden Sie die Bewerbungsformulare zum Download:
Bewerbung Jugendschöffe Word-Dokument
Bewerbung Schöffe in allgemeinen Strafsachen
Bewerbung Schöffe in allgemeinen Strafsachen Word-Dokument
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de