Landtagswahlen
Der Landtag wird nach Artikel 27 Abs. 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorbehaltlich auf fünf Jahre gewählt. Seine Wahlperiode beginnt mit seinem Zusammentritt und endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages. Die Neuwahl findet frühestens achtundfünfzig, spätestens einundsechzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.
Wahlergebnisse
Landtagswahlen_2006 (PDF, 56 kB, 08.09.2024)
Landtagswahlen_2011 (PDF, 56 kB, 08.09.2024)
Landtagswahlen_2016 (PDF, 68 kB, 08.09.2024)