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Corona-LVO MV: gültig vom 02.11. - 30.11.2020

+++ Abstand halten, MNS tragen, Hygiene einhalten, Kontakte reduzieren, Kontaktnachverfolgung ermöglichen +++

Geschlossene Einrichtungen der Stadt und des Amtes:

bis 09.11.: Grundschule Bernitt

bis 30.11.: Jugendclub "Domizil", Freizeittreff, Museum und Dokumentationsstätte

+++ KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN +++

Lt. § 1 (1) Corona-LVO M-V sind die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten und es wird dringend empfohlen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Lt. § 1 (2) werden alle Bürger*innen aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, zu verzichten. 

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit lt. § 1 (3) ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, jedoch mit maximal 10 Personen gestattet.

§ 1 (4) Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind verboten.


+++ VERANSTALTUNGEN, ANSAMMLUNGEN UND VERSAMMLUNGEN ALLER ART +++

Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen sind untersagt, soweit die Absätze in § 8 Abs. 2 - 8 nichts anderes besagen.


A U S N A H M E N

§ 8 (7) Zusammenkünfte aus familiären Anlässen in der privaten Häuslichkeit und in privaten Einrichtungen und ähnlichen nicht öffentlich zugänglichen Bereichen sind für einen Teilnehmerkreis von Angehörigen des eigenen Hauststandes und eines weiteren Hausstandes zulässig, jedoch insgesamt auf maximal 10 Personen beschränkt. Es besteht die Pflicht, die Auflagen aus Anlage 42 einzuhalten.

Anlage 42

§ 8 (8) Trauungen sind für einen Teilnehmerkreis von höchstens 10 Personen und Beisetzungen für einen Teilnehmerkreis von höchstens 20 Personen zulässig. Es besteht die Pflicht, die Auflagen aus Anlage 43 einzuhalten.

Anlage 43

Zulässig sind nach § 8 (2) - (4) außerdem Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Anlage 37 ist einzuhalten. Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz mit bis zu 500 Teilnehmenden unter Beachtung der Anlage 38 sowie Zusammenkünfte jedweder Glaubensgemeinschaften in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Kapellen und in ähnlichen Räumlichkeiten oder unter freiem Himmel. Hier ist Anlage 39 einzuhalten.

+++ SCHULE, HORT UND KITAS +++

Die Grundschule Bernitt ist bis einschließlich 09.11. geschlossen. Grund sind zwei Covid19-Fälle. Die Schulkinder, Lehrer*innen und Hortmitarbeiter*innen befinden sich in Quarantäne.

-> Merkblatt zum Verhalten in Quarantäne finden Sie hier.

Die Kitas haben den Regelbetrieb wieder aufgenommen. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hygienevorschriften und Schutzmaßnahmen in Ihrer Einrichtung.

Die Kita Bernitt ist aktuell von 7 - 15 Uhr geöffnet.

Informationsblatt über die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus für die Eltern von Kindern in der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern

+++ SPORTHALLEN, SPORTPLÄTZE +++

Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten ist untersagt. Das gilt nicht für den Individualsport, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben wird. Die Untersagung gilt ebenfalls nicht für den Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport.
Für den in Satz 2 und 3 genannten Sportbetrieb besteht die Pflicht, die Auflagen der Anlage 21 einzuhalten.

Es sind die Hygieneregeln für den Sportbetrieb lt. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit einzuhalten. Handlungsgrundlage sind außerdem die Rahmenempfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Landessportbundes MV.

Hier finden Sie die vollständige Verordnung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


02.11.2020

02.11.2020