Die Anmeldung hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde zu erfolgen.
Die Anmeldung hat in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Hundehaltung beziehungsweise des Zuzugs in die Gemeinde zu erfolgen.