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Sind Angaben im Personalausweis unrichtig (geworden), hat der Personalausweisinhaber der zuständigen Behörde den Ausweis unverzüglich vorzulegen.

Bei Umzug im Inland sollte die Änderung der Anschrift im Zusammenhang mit der Anmeldung vorgenommen werden. Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug vorzunehmen.

Bei Umzug ins Ausland ist die zuständige Auslandsvertretung schnellstmöglich aufzusuchen. Sie wird unter "Anschrift" die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland" aufnehmen.