- Gebühr: 70,00 Euro
Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: o die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder o die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird. - Gebühr: 37,50 Euro
Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: o die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder o die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird. - Gebühr: 32,00 Euro
Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag). - Gebühr: 22,00 Euro
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen: - Gebühr: 21,00 Euro
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen: