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In Mecklenburg-Vorpommern werden Führungszeugnisse bei der örtlichen Meldebehörde beantragt und vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt. Die Überbeglaubigung wird ebenfalls vom Bundesamt für Justiz in Bonn vorgenommen.

Für die Erteilung einer Apostille bzw. einer Überbeglaubigung auf dem Führungszeugnis ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Die Vorbeglaubigung wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn vorgenommen.