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Schulen

Es ist endlich soweit. Ihr Kind soll eingeschult werde. Dazu melden Sie Ihr Kind an der für Ihren Wohnbereich zuständigen Schule an. Sollte es wichtige Gründe geben, Ihr Kind an einer nicht zuständigen Schule einzuschulen, müssen Eltern einen Antrag an den Schulträger stellen.

Unsere Leistungen

  • Schulangelegenheiten:
    • Beitragserstellung für Lernmittelbeiträge,
    • Betreuung von Projekten,
    • Bearbeitung von Umschulungs- und Weiterbeschulungsanträgen