Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.
- Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
- Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
- Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
- Legen Sie die Urkunde im Original vor.
- Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.
Für öffentliche Urkunden aus dem Geschäftsbereich des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern:
- Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Für öffentliche Urkunden, die von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Mecklenburg-Vorpommern ausgestellt wurden:
- Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock
Für öffentliche Urkunden aus dem jeweiligen Geschäftsbereich der Landgerichte Mecklenburg-Vorpommerns oder öffentliche Urkunden von Notarinnen oder Notaren, die ihren Amtssitz im betreffenden Landgerichtsbezirk haben:
- Ihr zuständiges Landgericht.
Für alle weiteren öffentlichen Urkunden, die im Land Mecklenburg-Vorpommern ausgestellt sind:
- Bitte senden Sie Ihren formlosen Antrag schriftlich unter Angabe des Verwendungslandes zusammen mit dem Original der Urkunde und Ihren genauen Absenderangaben an das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. Die Rücksendung der Urkunde mit Beglaubigung oder Apostille erfolgt zeitnah. Eine Gebührenrechnung wird beigelegt.
- In Ausnahmefällen, etwa bei besonderer Eilbedürftigkeit, kann nach vorheriger telefonischer Absprache ein Termin im Innenministerium in Schwerin vereinbart werden, der in der Regel Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 9:00 Uhr und 11:30 Uhr möglich ist.