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Mit einer Auskunft über das Serviceportal oder die Meldebehörde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person im Melderegister zu finden, wenn die Identität der Person anhand Ihrer Angaben eindeutig festgestellt werden kann.

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie zu der gesuchten Person Auskunft über:

  • Familienname,
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad und
  • derzeitige Anschriften.

Ist die Person verstorben, wird Ihnen dies mitgeteilt.

Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn die gesuchte Person nicht eindeutig identifiziert werden kann oder für sie eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist.