- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zu der gesuchten Person verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine vollständige (frühere) Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke abfragen, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden.
- Es darf zu der gesuchten Person keine Auskunftssperre und kein bedingter Sperrvermerk im Melderegister bestehen.