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An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

  • bei Umzug innerhalb der Gemeinde: die bisherige Personalausweisbehörde
  • bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Personalausweisbehörde

bei Umzug ins Ausland: An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich zukünftig gewöhnlich aufhalten.

Für Binnenschiffer, die keine Wohnung in Deutschland haben, ist die Personalausweisbehörde am Heimatort des Binnenschiffes, für Seeleute, die keine Wohnung in Deutschland haben, die Personalausweisbehörde am Sitz des Reeders zuständig.