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Personalausweis erstmalig beantragen
[Nr.99008001012001 ]

Volltext

Für jede Deutsche/jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern sie/er im Inland gemeldet ist.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Biometrisches Passbild in digitaler Form (wird entweder vor Ort im Einwohnermeldeamt gegen eine Gebühr von 6,00 € oder von einem Fotodienstleister Ihrer Wahl mit einem zertifiziertem Cloudservice angefertigt)
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • EUR 46,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 27,60 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Fachlich freigegeben durch

BMI, IT I 4;

Für die Änderungen vom 03.02.2021: BMI, DV2

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

09.01.2015