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14.09.2023

Öffentliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens - Altstadt der Stadt Bützow 2018

Die Stadtvertretung Bützow hat in ihrer Sitzung am 11.09.2023 auf der Grundlage des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V in der zurzeit geltenden Fassung (KV M-V) den Jahresabschluss des städtebaulichen Sondervermögens - Altstadt für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen und dem Bürgermeister die Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 des städtebaulichen Sondervermögens - Altstadt der Stadt Bützow und die Erläuterungen einschließlich des Berichts nach § 44 Abs. 4 KV M-V liegen vom 18. – 29.09.2023 in der Finanzverwaltung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:

Montag             09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag           09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch           09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag             09:00 - 12:00 Uhr.

öffentlich aus.

Bützow, den 14. September 2023