Bekanntmachung der Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens – Südliche Vorstadt der Stadt Bützow für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.11.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemachtSoweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen erfolgt vom 27.11.2023 - 08.12.2023 in der Finanzverwaltung, Bereich Kasse, der geschäftsführenden Gemeinde des Amtes Bützow-Land, der Stadt Bützow, Am Markt 1 in 18246 Bützow wie folgt:
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17.00 Uhr09:00 – 12:00 Uhr09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr09:00 – 12:00 Uhr |
Bützow, den 27.11.2023
Bekanntmachung im Internet unter www.buetzow.de am 27.11.2023.