04.08.2021
Bekanntmachung der Stadt Bützow: Beschluss BÜZ/0299/2021
Auf der Sitzung der Stadtvertretung vom 31.05.2021 wurde für das Sanierungsgebiet nach §142 BauGB „Altstadt“ Bützow der Beschluss BÜZ/0299/2021 gefasst:
„Die Durchführungsfrist für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ wird bis zum Jahr 2024 verlängert.“
Der Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Bützow, 04.08.2021
Christian Grüschow
Bürgermeister