Informationen zum Bürgerentscheid am 12.11.2023 08:00 - 18:00 Uhr
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Fakten
Weiterführende Informationen
Weitere Vorgehensweise zur Thematik "Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Bützow"
folgendes beschlossen:
Diesem Beschluss vorangegangen ist ein Beschlussvorschlag der Verwaltung mit Vorschlägen zur weiteren Vorgehensweise.
Der Kreistag des Landkreises Rostock hat am 22.02.2023 die Haushaltssatzung für die Jahre 2023/24 beschlossen. Den im Haushaltsvorbericht auf S. 105 ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen kann man eine Summe i.H.v. von 10,2 Mio. EUR für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in Bützow entnehmen. Auf seinerzeitige Nachfrage beim Landkreis Rostock teilte das zuständige Dezernat mit, dass eine solche Einrichtung auf dem kreislichen Gelände Dr.-Winckler-Str. vor der Förderschule entstehen soll.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist dieser Standort aufgrund der Nähe zu den drei Schulen und der unmittelbar angrenzenden Wohnbebauung gänzlich für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft ungeeignet. Nach mehreren Gesprächen mit der zuständigen Dezernentin zeigte sich der Landkreis gesprächsbereit und würde vom Standort Dr.-Winckler-Straße absehen – unter der Voraussetzung, dass die Stadt Bützow selbst eine alternative Unterbringungsmöglichkeit benennen bzw. schaffen würde. Dabei konnte sich auf folgende Rahmenbedingungen verständigt werden:
- Errichtung einer entsprechenden Einrichtung für 120 Personen durch die Stadt BÜZ
- Nutzungsdauer: 7 –8 Jahre
- Fertigstellungszeitraum: Ende Q2/2024
- Anmietung und Betreibung durch den Landkreis Rostock
- Refinanzierung über Mietzahlungen (aus Landesmitteln)
- Angebot von Integrationskursen sowie Sprachförderungen durch den Landkreis
Aufgrund der Vollauslastung der bisherigen Unterkünfte und den zu erwartenden Zuweisungen in den nächsten Monaten drängt der Landkreis auf eine Entscheidung seitens der Stadt Bützow.
Da die Errichtung einer GU in Bützow unsere Stadtgesellschaft insgesamt vor Herausforderungen stellen würde, die gemeinsam zu bewältigen wären, regte die Stadtverwaltung die Erhebung eines Meinungsbildes durch eine Bürgerumfrage an, um unsere Einwohnerinnen und Einwohner in dieser Frage zu beteiligen und das Votum in die Abwägung zur finalen Entscheidung einfließen lassen zu können.
In der Stadtvertretersitzung vom 11.09. wurde der oben beschriebene Beschlussvorschlag auf Vorschlag der CDU-Fraktion dahingehend geändert, dass nunmehr die Durchführung eines Bürgerentscheids zur Abstimmung stand. Diesem Antrag wurde mit 11 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt.
Die Beschlussausfertigung des geänderten Beschlusses sowie die ursprüngliche Beschlussvorlage finden Sie als pdf zum Download.
Zum Bürgerentscheid erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die seit mindestens 37 Tagen im Wahlgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung in Bützow haben, eine Benachrichtungskarte. Die Möglichkeit der Briefwahl ist gegeben.
Zudem hat die Stadtvertretung Bützow in ihrer Sitzung am 16.10.2023 beschlossen, keine eigene Stellungnahme gemäß 17 Absatz 2 Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV DVO) abzugeben. Stattdessen wurden die Fraktion gebeten, eine Stellungnahme zu ihren jeweiligen Argumenten für die Abstimmungsoptionen des Bürgerentscheides („Ja“ oder „Nein“) bei der Präsidentin der Stadtvertretung Bützow einzureichen.
Diese werden dann ab dem 01.11.2023 im Foyer des Rathauses zur Einsichtnahme ausliegen und am 01.11.2023 hier veröffentlicht.
Stellungnahmen zum Bürgerentscheid vom 12. November 2023
Stellungnahme des Bürgermeisters
Stellungnahme zum Bürgerentscheid Christian Grüschow
Stellungnahme des Landkreises Rostock
Stellungnahme des Landkreises Rostock
Stellungnahme der SPD
Stellungnahme der SPD-Fraktion
Stellungnahme der CDU
Stellungnahme Die Linke
Stellungnahme Fraktion Die Linke